Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für das Mitglieder-WLAN
Der Segelsportclub Bosau von 1970 e.V. stellt seinen Mitgliedern ein vereinsinternes WLAN zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Nutzungsbedingungen.
Nutzungsbedingungen
Der Segelsportclub Bosau von 1970 e.V. stellt seinen Mitgliedern ein vereinsinternes WLAN zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Nutzungsbedingungen.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Beantragung, Freischaltung und Nutzung des Mitglieder-WLANs des Segelsportclub Bosau von 1970 e.V.
Das Mitglieder-WLAN steht ausschließlich Mitgliedern des Segelsportclub Bosau von 1970 e.V. zur Verfügung.
In begründeten Einzelfällen können auch einzelne Geräte manuell freigeschaltet werden, wenn diese technisch kein Captive Portal unterstützen und die Freischaltung durch berechtigte Mitglieder des Vorstands erfolgt.
Die Freischaltung eines Zugangs oder eines Geräts erfolgt ausschließlich manuell durch berechtigte Mitglieder des Vorstands.
Ein Anspruch auf Freischaltung, Aufrechterhaltung oder erneute Freischaltung eines Zugangs besteht nicht.
Der Verein ist berechtigt, Freischaltungen zeitlich zu begrenzen, zu widerrufen, einzuschränken oder zu verweigern, wenn dies aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist.
Das Mitglieder-WLAN darf nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und dieser Nutzungsbedingungen genutzt werden.
Insbesondere unzulässig ist:
Die Nutzung des Mitglieder-WLANs ist nur mit Geräten zulässig, die für den Zugang freigegeben wurden.
Geräte, die technisch kein Captive Portal verwenden können, können im Einzelfall manuell anhand ihrer technischen Gerätekennung freigeschaltet werden.
Soweit Voucher-Codes eingesetzt werden, dienen diese ausschließlich der Freischaltung im Rahmen des Mitglieder-WLANs.
Voucher-Codes dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung verwendet und nicht missbräuchlich weitergegeben oder verwendet werden.
Ein Anspruch auf Ausstellung eines Voucher-Codes besteht nicht.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Übertragungsgeschwindigkeit, Mindestbandbreite oder unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Mitglieder-WLANs.
Der Verein kann den Betrieb des WLANs jederzeit ganz oder teilweise einschränken, unterbrechen, anpassen oder einstellen, wenn dies aus technischen, organisatorischen, vereinsinternen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist.
Der Verein ist berechtigt, Zugänge, Geräte oder Voucher-Codes zu sperren oder zu deaktivieren, wenn:
Jede nutzende Person ist dafür verantwortlich, das eigene Endgerät in einem angemessen gesicherten Zustand zu halten.
Hierzu gehört insbesondere, soweit möglich:
Die Nutzung des Mitglieder-WLANs erfolgt im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten des Vereins.
Der Verein haftet nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit gesetzlich zulässig, wird insbesondere keine Haftung übernommen für:
Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Mitglieder-WLAN ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen für das Mitglieder-WLAN.
Der Verein behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen anzupassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei technischen, organisatorischen oder rechtlichen Änderungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.